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AGBs

Stadlmeier Haselmayr OG

 

An dieser Stelle möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen.

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Stadlmeier Haselmayr OG, Wolfgangseestraße 27, 5322 Hof bei Salzburg, Österreich, (nachfolgend Caterer oder Catering genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.4. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum vom Catering. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Caterer. Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln.

2.5. Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Cateres zustande.

3. Lieferung/Übergabe

3.1. Zugesagte Termine werden vom Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden den Caterer von den übernommen Pflichten, jedoch bemüht sich das Catering, das Angebot einzuhalten.

3.2. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach Übergabe/ Leistung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.

3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

3.4. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen, Getränke und Verpackung stehen und bleiben im Eigentum des Caterers, und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der Auftraggeber dem Caterer zu ersetzen.

3.5. Die Erzeugnisse des Caterers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.6. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3.7. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den von uns gelieferten Waren um verderbliche Lebensmittel handelt, besteht kein Widerrufsrecht.

3.8. Wurde eine Lieferung vereinbart, so erfolgt diese im Regelfall mit unseren Fahrzeugen frei Haus. Für den Fall, dass die Zustellung durch ein anderes Unternehmen erfolgt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen, sofern mit uns nicht ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Erzeugnisse des Caterers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.9. Allfällige Kosten der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sind vom Auftraggeber zu tragen.

4.Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO inklusive gesetzliche Steuern und Abgaben aber ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3. Die Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Monate ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen oder –senkungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder –senkungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagzahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.

4.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% des Betrages des letztgültigen Angebotes auf das vom Caterer schriftlich bekanntgegebene Konto zu leisten. Andernfalls ist der Caterer zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne vorherige Mitteilung an den Auftraggeber berechtigt. Bei Stornierungen wird die Anzahlung, gemäß den Bestellungen unter Punkt 6, den Forderungen des Caterers gegengerechnet. Ein etwaiger Restbetrag (Anzahlungsbetrag größer Stornobetrag) wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Stornierungszeitpunkt dem Auftraggeber auf das dem Caterer schriftlich bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen bzw vom Caterer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. (Stornobetrag größer Anzahlungsbetrag)

5. Umgang mit persönlichen Daten

5.1. Im Rahmen unserer Dienstleistung und Cateringservices sind wir gezwungen, persönliche Daten zu verwalten. Dazu gehören unter anderem Name, Personalnummer, Email-Adresse, Sepa-Informationen und eine Übersicht über die bestellten und konsumierten Erzeugnisse.

5.2. Die Daten werden von uns zweckgebunden verwendet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des vereinbarten Auftrags.

6. Stornobedingungen

6.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 3 Monate vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

6.2. Bei Stornierung bis 1 Monat vor der Veranstaltung werden 50 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

6.3. Bei Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

6.4. Bei Stornierung unter 14 Tage vor der Veranstaltung werden 100 Prozent letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage netto ohne Abzug zu erfolgen.

7.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten sofern er nicht Verbraucher im Sinne des KSchG. ist. Der Aufraggeber darf nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

7.3. Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache.

7.4. Bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart.

8. Versicherung

8.1. Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter, Kunde oder Auftraggeber selbst abzuschließen.

9. Gerichtsstand

9.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

10. Haftung

10.1. Die Haftung für jegliche Schäden ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

11.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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